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[Wartungsstufen]


Wartungsstufe I

Die Grundwartung (Wartungsstufe I) umfasst nachfolgende Serviceleistungen:

  • DORNER Lizenzservice
  • Im Rahmen der Grundpflege erhält der Auftraggeber für alle im Standardlieferumfang enthaltenen Softwareprodukte automatisch das Recht zur Nutzung von Folgeversionen (Software-Update: Releases und Fehlerpatches)
  • Telefonische Beratung und Unterstützung
  • Das DORNER Serviceteam beantwortet telefonisch Fragen zu Funktionalität, zur Bedienung oder Anwendung des DORNER Software-Produktes. Das Servicecenter berät und unterstützt den Auftraggeber und erteilt Auskünfte zur Störungsbeseitigung
  • Computerunterstützer Fernservice
  • Bei der Durchführung des Supports setzt das DORNER Serviceteam innovative Servicemethoden ein, die computergestützte Servicelistungen für die Berieche Fernunterstützung und Ferndiagnose ermöglichen. Tritt in der Anwendung des Auftraggebers eine Störung auf, so stellt DORNER sicher, dass unverzüglich ein entsprechendes Diagnoseprogramm gestartet wird.
  • Präventiv-Service
  • Das DORNER Softwaresystem führt in regelmäßigen Abständen ein Software-Systemonitoring durch, das alle aufgetretenen und von Ihrem System aufgezeichneten Störungen auswertet und auf alle möglichen Ursachen untersucht. Werden bei dem Systemmonitoring Störungen gefunden, wird umgehend eine vorbeugende Software-Pflege durchgeführt.
  • Die Bereitschaftszeiten für die Grundpflege sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr (ausgenommen Feiertage).
  • Die anfallenden Arbeitszeiten sowie Remotegebühren sind vom Auftraggeber zu vergüten.

Wartungsstufe II

Die Leistungsstufe II enthält den Leistungsumfang der Grundpflege gemäß Leistungsstufe I zzgl. Vollwartung in der Zeit von Mo.- Fr. 8.00 Uhr bis 17:00 Uhr (außer Feiertagen). Bei Vollwartung sind die Kosten der anfallenden Arbeitszeiten im Rahmen des Fern- und Präventivservice und der telefonischen Beratung sowie Remotegebühren in der monatlichen Vergütungspauschale enthalten.

Wartungsstufe III

Die Leistungsstufe III enthält den Leistungsumfang der Grundpflege, gemäß Leistungsstufe I zzgl. "Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft". Die anfallenden Arbeitszeiten sowie Remotegebühren sind gesondert zu vergüten.

Wartungsstufe IV

Die Leistungsstufe IV enthält den Leistungsumfang der Leistungsstufen II zzgl. "Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft". Die Kosten der anfallenden Arbeitszeiten im Rahmen des im Rahmen des Fern- und Präventivservice und der telefonischen Beratung sowie Remotegebühren sind in der monatlichen Vergütungspauschale enthalten.